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Abstimmung über Steuerfuss 2020: SVP Uster reicht Stimmrechtsrekurs ein

Das Prozedere und somit der Ausgang der Abstimmung am 2. Dezember 2019 im Gemeinderat über das Budget 2020 ist rechtlich unklar. Deshalb hat die SVP Uster heute beim Bezirksrat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Die Partei kämpft im Interesse der Steuerzahlenden – der Ustermerinnen und Ustermer sowie des Gewerbes – für Rechtssicherheit, gegen die Steuerfusserhöhung und gegen das Abstimmungsverfahren.

Am Montag, 2. Dezember 2019, hat der Gemeinderat Uster über das Budget 2020 abgestimmt. In einer geheimen Abstimmung wurde der Steuerfuss der Politischen Gemeinde Uster von 91 auf 94 Prozentpunkte erhöht. Die SVP Uster hat sich vehement gegen die Steuererhöhung eingesetzt. Sie ist der Meinung, dass diese nicht notwendig ist, sofern dem Haushalt der Stadt Uster Sorge getragen wird und das Steuersubstrat nicht für unnötige Luxusvorhaben verwendet wird.

Die SVP steht zu transparenten und demokratisch getroffenen Entscheidungen. Was jedoch an diesem denkwürdigen Montag passiert ist, kann und darf nicht im Interesse der Bevölkerung, im Interesse des Steuerzahlers sein. So hat das Vorgehen der SP, geheime Stimmabgabe zu verlangen, das Demokratieverständnis der SVP erschüttert.

Der Umstand, dass vom Volk gewählte Politiker, die als Vertreter der Bevölkerung ein öffentliches Amt bekleiden, mit einer geheimen Stimmabgabe den Steuerfuss erhöhen, ist eines Volksvertreters unwürdig, feige und irritiert in höchstem Masse.

Dass dieses Vorgehen von der SP, den Grünen, und grossen Teilen der Mitte-Fraktion bestehend aus GLP, EVP, CVP und BDP von langer Hand im Geheimen geplant war, zeigt sich anhand den bereits bei Sitzungsbeginn vorgelegenen Stimmzetteln und auch darin, dass eine Gemeinderätin der Grünen erst nach 22.00 Uhr den Saal betrat, um gerade noch an der Schlussabstimmung teilzunehmen.

Das geheime Abstimmungsverfahren sieht vor, dass Ratspräsidentin Ursula Räuftlin (GLP) an der Abstimmung teilnehmen darf. Die Ratspräsidentin hat nach unserer Auffassung kein Recht zweimal abzustimmen. Der Stichentscheid der Ratspräsidentin ist nach unserer Auffassung nicht rechtens. Die SP wusste, dass Räuftlin einer Steuererhöhung zustimmen würde. Unter dieser Prämisse war der Antrag auf Steuerfusserhöhung erfolgreich. Die SVP Uster zweifelt dies an, da in der Geschäftsordnung des Gemeinderates nicht geregelt ist, dass bei Stimmgleichheit das Ratspräsidium den Stichentscheid gibt.

Die SVP Uster möchte Rechtssicherheit schaffen, weshalb sie heute eine Stimmrechtsbeschwerde beim Bezirksrat Uster eingereicht hat. Der Bezirksrat soll prüfen, ob bei Stimmgleichheit in einer geheimen Abstimmung das Ratspräsidium den Stichentscheid hat. Weiter soll er prüfen, ob die vorhergehende Abstimmung auf Durchführung einer geheimen Abstimmung zum Steuerfuss zulässig war.

Es kann nicht sein, dass, bei einer der wichtigsten Abstimmungen im Jahr der Ablauf und der Ausgang rechtlich gesehen so unklar sind. Dies soll der Bezirksrat nun prüfen und die Rechtsunsicherheit beseitigen.

Die SVP sieht sich den Steuerzahlenden verpflichtet. Genauso wie die Budgeterhöhung lehnt die Partei die geheime Abstimmung ab.

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Daniel Schnyder
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