Komplettes Feuerwerksverbot – wo fängt es an, wo hört es auf?
Die SVP steht bekanntlich für Freiheit und Eigenverantwortung. Verbote sollen nur in dringenden Fällen ausgesprochen werden, um die individuelle Freiheit der Bürger möglichst hochzuhalten. Darum hat sich die SVP im Gemeinderat auch gegen die Ausdehnung und damit das komplette Feuerwerksverbot gewehrt.
Denn: Bereits heute gilt an 363 Tagen im Jahr ein Feuerwerksverbot. Bisher kann am 1. August, unserem Nationalfeiertag, dieses Brauchtum noch gepflegt werden. Nun soll das Feuerwerk ablassen auch noch am 1. August verboten werden.
1291 verbündeten sich die drei Talschaften Uri, Schwyz und Unterwalden, um ihre Freiheiten zu verteidigen – dies gilt seit dem 19. Jahrhundert als Ausgangspunkt der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Dass dieser Tag gefeiert wird, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Dass dabei gewisse Regeln gelten, die einzuhalten sind, ist ebenso selbstverständlich.
Doch in unserer heutigen Gesellschaft werden traditionelle Bräuche und die Freiheit der Bürger immer stärker zurückgedrängt. Sei es die Fasnacht oder eben das Feuerwerk am Nationalfeiertag – immer mehr Einschränkungen gefährden unser kulturelles Erbe. Wie weit geht diese Entwicklung? Wo beginnt ein Feuerwerksverbot und wo hört es auf?
Wenn Feuerwerke auch an den wenigen zwei Tagen im Jahr nicht mehr erlaubt sind, sollen dann auch das jährlich stattfindende H2U-Festival oder andere öffentliche Veranstaltungen, deren Lärmpegel bis weit in die Nacht erhöht sind, den Schlaf vieler Bürger stören oder die immer erwähnte Flora und Fauna stören, verboten werden? Soll auch noch der Cervelat am 1. August verbannt werden? Ich finde klar: Nein. Es braucht einen gesunden Pragmatismus und die stetig geforderte gegenseitige Toleranz nach dem Motto «leben und leben lassen» anstatt immer neuer Verbote, die unsere Traditionen, unser Brauchtum und unsere Freiheit immer weiter einschränken.