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Abstimmungen 19.11.: NEIN zu unfairen neuen Stromgebühren

Die Einführung der neuen Stromgebühren zur Finanzierung der öffentlichen Beleuchtung ist nicht gerecht. Stimmen Sie deshalb am 19. November 2023 NEIN zur Vorlage „Genehmigung der Verordnung für die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Energie Uster AG“.

Aus folgenden Gründen braucht es ein NEIN zu dieser Vorlage:

 NEIN zur doppelten Belastung der Stromkonsumenten: Die Energie Uster AG möchte die Kosten für den Betrieb, die Kontrolle und den Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung durch eine Abgabe auf die Stromkonsumenten abwälzen. Dies bedeutet eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger, die bereits ihre immer teurer werdenden Stromrechnungen begleichen müssen. Es ist unfair, die Kosten für die öffentliche Beleuchtung allein den Stromkonsumenten aufzuerlegen.

NEIN zu mangelnder Transparenz bei der Kostenermittlung: Die genaue Berechnung der Kosten für den Betrieb, die Kontrolle und den Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung ist nicht ausreichend transparent dargelegt. Es wird lediglich erwähnt, dass die Kosten im Jahr 2023 auf rund 414’000 Franken geschätzt werden. Ebenfalls unbekannt ist die genaue Anzahl der Messeinheiten. Ohne eine klare Aufschlüsselung der Kosten ist es schwierig, nachzuvollziehen, ob die vorgeschlagene Abgabe von 20.25 Franken pro Zähler angemessen ist.

NEIN zur ungerechten Verteilung der Kosten: Die neue Abgabe soll gemäss der Anzahl der installierten Zähler erhoben werden, unabhängig davon, ob die Verbraucher tatsächlich von der öffentlichen Beleuchtung profitieren oder nicht. Als weitere Ungleichbehandlung kommt hinzu, dass den Aussenwachten Sulzbach, Riedikon und Freudwil, welche durch EKZ beliefert werden, keine derartigen Abgaben für öffentliche Beleuchtung belastet werden, da keine Energiezähler der Energie Uster installiert sind. Dennoch bezahlt die Stadt Uster in diesen Aussenwachten die öffentliche Beleuchtung durch eine Abgabe an die EKZ.

Dies führt zu einer ungleichen Verteilung der Kosten, da nicht alle Stromkunden in gleichem Massen zur Finanzierung beitragen und nicht alle denselben Nutzen aus der öffentlichen Beleuchtung ziehen. So bezahlt ein fünfköpfiger Haushalt gleich viel wie ein Einpersonenhaushalt. Besitzer einer Photovoltaik-Anlage mit Rückeinspeise-Zählern zahlen durch den zweiten installierten Zähler gar doppelt.

NEIN zur Ungleichgewicht zwischen kleinen und grossen Unternehmen: Die Gebühren basieren auf der Anzahl der installierten Zähler, was bedeutet, dass Unternehmen mit mehreren Zählern deutlich höhere Gebühren zahlen müssen. Dies schafft ein Ungleichgewicht zwischen kleinen und grossen Unternehmen und kann zu einer unfairen Belastung für Unternehmen mit umfangreicheren Strombedürfnissen führen.

NEIN zu unzureichender Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Bürger: Die vorgeschlagenen Gebühren kommen zu einem ungünstigen Zeitpunkt, da viele Bürgerinnen und Bürger bereits unter den hohen Stromkosten und der unsicheren Energieversorgung leiden. Die zusätzliche finanzielle Belastung durch die neuen Stromgebühren kann insbesondere einkommensschwächere Haushalte stark treffen und ihre finanzielle Situation weiter verschlechtern.

 NEIN zu fehlender Priorisierung von Ausgaben: Die Beleuchtung gehört der Stadt und in ein Unterhaltsbudget von ihr. Statt zusätzliche Gebühren einzuführen, sollte die Stadt Uster ihre Ausgaben überprüfen und mögliche Einsparungen in anderen Bereichen identifizieren.

Diese Argumente zeigen, dass die Einführung der neuen Stromgebühren zur Finanzierung der öffentlichen Beleuchtung nicht gerechtfertigt ist. Die Beleuchtung gehört in ein normales Budget der Stadt. Die geplante Gebühr ist eine zusätzliche und willkürliche Gebühr, welche über die normalen Steuereinnahmen finanziert werden sollte.

Nein zur neuen Stromgebühr in Uster.

Kampagnesujet der SVP Uster: Nein zur neuen Stromgebühr in Uster.

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