Vorprojekt «Attraktives Stadtzentrum»: Stellungnahme der SVP Uster
Im Juni 2023 hat der Stadtrat Uster seine Pläne für die Umgestaltung eines Teils des Ustermer Stadtzentrums aufgelegt. Diese sehen vor, dass Teile der Webern- und Gerichtsstrasse für den motorisierten Verkehr gesperrt werden soll. Die Gemeinderatsfraktion der SVP Uster erhebt Einwendungen zum Vorprojekt und fordert die Stadt auf, auf die Umgestaltung in der vorgesehenen Form zu verzichten.
Der Nutzen der Fussgängerzone ist nur in bescheidenem Rahmen erkennbar. Die Vision einer Flaniermeile im Stadtzentrum ist selbstverständlich verlockend und attraktiv. Im Fall der Gerichts- und Webernstrasse muss aber festgehalten werden, dass man – sogar flanierend – schon nach einer Minute am anderen Ende der Fussgängerzone angelangt ist.
Das Zentrum von Uster mit der schattigen Gerichtsstrasse und der abfallenden Webernstrasse eignet sich schlichtweg nicht für eine Fussgängerzone. Ihre Mantelumgebung bietet nicht genug Einkaufs- und Aufenthaltsattraktivität. Aufgrund der Angebots- und Gebäudestruktur kann dieser Mangel auch nicht behoben werden. Es wird auch in Zukunft niemand des Flanierens wegen nach Uster kommen.
Durch die notwendigen Zufahrten für Rettungskräfte und Anwohner ist eine gesamte Umnutzung nicht möglich. Eine geteilte Nutzung ist aufgrund des knappen Platzes nicht attraktiv genug, als dass sich eine Umgestaltung rechtfertigt. Eine stellenweise Umgestaltung könnte in Betracht gezogen werden.
Mit dem Gerichtsplatz, dem erweiterten Stadtpark und dem Zeughausareal kann ausreichend Gastrofläche im Aussenbereich geschaffen werden. Das ist es, was sich die Bevölkerung wünscht.
Eventualiter: Auf das Spielelement soll verzichtet werden.
Das Spielelement bietet nur einen kleinen Nutzen für eine kleine Nutzergruppe. Durch die fixe Installation verunmöglicht es eine flexible Nutzung des Platzes.
Eventualiter: Auf den Pavillon soll verzichtet werden.
Der Pavillon wird nur spärlich als Bühne benützt werden. Durch die fixe Installation verunmöglicht es eine flexible Nutzung des Platzes. Ein gleiches Angebot an Sitzgelegenheiten kann am Rand erstellt werden.